Zollbestimmungen
Die 430 Euro Regel
Alle nach Deutschland eingeführte Waren dürfen in Summe die Grenze von insgesamt 430 Euro pro Person nachweislich nicht überschreiten. Was diesen Wert dennoch überschreitet, muss demgemäß verzollt werden.
Im Einzelfall greifen hier jedoch recht unterschiedliche Zollgebühren und Steuersätze. Auf den › Internetseiten des Deutschen Zolls können Sie sich im Bedarfsfall hierüber informieren.
Alkohol und Tabakwaren
Alkoholika und Tabakwaren dürfen von erwachsenen Personen in gewissen Grenzen nach Deutschland eingeführt werden.
Für alkoholische Getränke gilt dabei folgendes: Einen Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Prozent, zwei Liter unterhalb 22 Prozent Alkoholgehalt oder zwei Liter Schaumwein. Darüber hinaus dürfen zwei weitere Liter Wein mit eingeführt werden.
Für Tabakwaren gilt eine Beschränkung auf 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak. Alle zuvor genannten Mengen beziehen sich hierbei auf jeweils eine Person.

Weitere zollfreie Waren
Im Folgenden werden bestehende Grenzen für weitere zollfreie Waren aufgeführt:
500 g Kaffee oder 200 g Kaffee-Extrakt, 100 g Tee oder 40 g Tee-Extrakt, 50 g Parfüm sowie 0,25 l Eau de Toilette.
Beachten Sie jedoch, dass diese Angaben sich gemäß den aktuellen Richtwerten des Zolls jederzeit ändern können.